Bausachverständiger

Jedes Bauwerk ist einzigartig. Deshalb werden meine Antworten sich auf Ihre Fragen, auf Ihr Bauwerk, Ihre Immobile beziehen. Durch eine individuelle Betrachtung können Lösungen und Sanierungskonzepte für Ihre Fragestellung durch mich erarbeitet werden.


Sicherheit

Mit mehr als 25 Jahren Berufserfahrung in der Holzbaubranche, davon über 20 Jahre in leitenden Positionen, weiß ich worauf ich achten muss um „Qualität, Fehler“ und „Pfusch am Bau“ zu unterscheiden. Meine Erfahrungen und mein Fachwissen stelle ich gerne als unabhängiger - durch die DESAG (Deutsche Sachverständigen Gesellschaft) geprüfter und zertifizierter Bausach-verständiger zur Verfügung.

Aufgaben eines Sachverständigen und Gutachters für Gerichte

Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten


Bei einem Gerichtsgutachten erhält der Sachverständige seinen Auftrag durch ein Gericht. Vom jeweiligen Richter wird ein Beweisbeschluss formuliert, der für den Sachverständigen bindend ist. Der Sachverständige führt zunächst einen Ortstermin, unter Einladung und Anwesenheit der prozessbeteiligten Parteien durch, wobei er die Tatsachen aufnimmt und den Parteien Fragen stellen kann. Diese Feststellungen und Antworten bilden später die Grundlage für sein schriftliches Gutachten. Im Gutachten nimmt der Sachverständige nur zu den fachlichen Fragen des Beweisbeschlusses Stellung. Wertungen, Urteile oder juristische Streitigkeiten sind Aufgaben des Gerichtes.

Beweissicherung

Beweissicherung


Eine Beweissicherung dient dazu, einen Sachverhalt zu dokumentieren, dessen Zustand sich in absehbarer Zeit verändern kann. Eine örtliche Begehung oder Besichtigung ist hierzu zwingend notwendig. Es ist empfehlenswert viele Fotos aus verschiedenen Perspektiven zu erstellen. Die vom Sachverständigen erbrachten Tatsachenfeststellungen, dienen als Grundlage für später mögliche (gerichtliche) Streitigkeiten.

Aufgaben eines Sachverständigen und Gutachters für kommunale und private Auftraggeber

Privatgutachten

Privatgutachten


Ein Privatgutachten unterscheidet sich vom Gerichtsgutachten insbesondere dadurch, dass der Sachverständige von nur einer Partei beauftragt und von dieser die Fragestellung vorgegeben wird. Um den Auftrag klar und eindeutig abzugrenzen kommt es darauf an, dass die Fragestellung richtig formuliert wird, denn nur die richtige Stellung der Beweisfrage garantiert eine fachlich treffende Beantwortung. Es ist daher ratsam, dass die beauftragende Partei die Fragestellung des Gutachtens im Vorfeld mit dem Sachverständigen bespricht. Entgegen dem Gerichtsgutachten besteht die Möglichkeit, dass beim Privatgutachten nur eine Partei beim Ortstermin anwesend ist. Eine Einladung beider Vertragsparteien ist jedoch von Vorteil, damit die Information des Sachverständigen nicht einseitig erfolgt. Eine Ablehnung des Gutachtens durch die bestrittene Partei wird durch die Einladung zum Ortstermin ebenfalls minimiert. Die Entscheidung hierüber liegt bei der beauftragenden Partei.
Manchmal entfällt bei Privataufträgen die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens. Privatleute möchten sich oftmals von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bestätigen lassen, ob die Leistung eines Handwerkers den anerkannten Regeln der Technik entspricht, bzw. ob die von Ihnen vermuteten Mängel tatsächlich vorhanden sind.

Schiedsgutachten

Schiedsgutachten


Durch ein Schiedsgutachten sollen Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zügig und problemlos außergerichtlich und dennoch rechtsverbindlich gelöst werden. Voraussetzung ist, dass die Parteien sich gemeinsam auf einen Sachverständigen einigen und diesen gemeinsam als Schlichter oder Mediator beauftragen. Durch die im Auftrag enthaltene Schiedsgutachtenabrede unterwerfen sich die Parteien schon im Auftrag dem Ergebnis des Gutachtens. Beide Parteien treten gesamtschuldnerisch auf.
Wird das Schiedsgutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt und können sich die Streitparteien trotzdem nicht einigen, so wird das Schiedsgutachten später vor Gericht anerkannt und somit das Verfahren verkürzt.

Versicherungsgutachten

Versicherungsgutachten


Erstellung von Gutachten im Auftrag von Versicherungen.

Möglichkeiten der Sanierung wirtschaftlich und objektbezogen

Bevor Sie mit einer Sanierung beginnen, sollten Sie genau wissen, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wie sie erfolgreich durchgeführt werden. Dies hilft Ihnen bei Gesprächen mit Handwerkern, Denkmalschutzbehörden und der finanzierenden Bank.

Bauwerksprüfung

Bauwerksprüfung


Der Besitz einer Immobilie bedeutet auch Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Ihr Bauwerk muss sicher sein und sicher bleiben. Verkehrssicherungspflicht, so nennen es der Gesetzgeber und die Versicherung. Sollte es trotz regelmäßiger Kontrolle einmal zu einem Schaden kommen, hilft Ihnen der Nachweis ordentlicher Begehungen und Prüfungen Ihre Verantwortung für das Wohl der Nutzer und der Allgemeinheit nachzuweisen und gegen Sie gestellte Ansprüche zu begrenzen.
Gepflegte und gewartete Immobilien sichern Werte. Erster Schritt zum Werterhalt Ihrer Immobilie ist ein detaillierter Plan zur regelmäßigen Überprüfung der Funktionalität.

Begutachtung von Hallentragwerken

Anhand des Leitfaden zu einer Begutachtung von Hallentragwerke aus Holz (Studiengemeinschaft Holzleimbau e.V. 2006) werden von mir Hand nahe Inaugenscheinnahmen vorgenommen und die festgestellten Veränderungen dokumentiert. Gerne erstelle ich anhand der Befunde ein Sanierungs-konzept und überwache den ausführenden Betrieb.

Flyer

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Bausachverständiger (Flyer)
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