Schimmel/Pilz

Schimmelpilzbefall

Als Eigentümer oder Mieter haben Sie einen Befall von Schimmelpilz? Dann setzten Sie sich mit mir in Verbindung.


Als Vermieter eine Immobilie hat Ihr Mieter Sie benachrichtigt, dass es in seiner Mietwohnung schimmelt?

Ihr Mieter behauptet, immer richtig zu lüften und zu heizen. Seiner Ansicht nach seien die Schimmelschäden entstanden, weil nicht richtig gedämmt sei, eine Undichtigkeit vorliege oder bauliche Mängel am Gebäude vorhanden sind. Sie als Vermieter müssen Ihrem Mieter nachweisen, dass Ihr Gebäude mängelfrei ist und dass keine Baufehler vorliegen und die Immobilie den baulichen Mindestwärmeschutz zum Zeitpunkt der Erstellung oder der Sanierung erfüllt. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass die Heizungsanlage funktioniert, wodurch die Immobilie auch ausreichend beheizt werden kann.

Als Mieter hat sich Ihr Vermieter behauptet, dass Ihr Nutzungsverhalten zu einem Schimmelpilzbefall geführt hat?

Als Mieter eines Gebäudes, in der von Ihnen genutzten Wohnung haben Sie Schimmel gefunden?
Sie haben den Befall Ihrem Vermieter gemeldet, doch dieser behauptet, Sie würden nicht richtig lüften und heizen, deshalb wären Sie für den Befall verantwortlich. Sie selbst sind überzeugt, dass das Gebäude nicht richtig gedämmt ist  oder andere bauliche Mängel am Gebäude für den Schimmelpilzbefall verantwortlich sind.
Sie benötigen einen Sachverständigen für Schimmelpilzbewertung. Dieser wird den Schaden begutachten und die Ursachen für die Schimmelbildung feststellen. Dies geschieht z. B. durch Inaugenscheinnahme der befallenen Stellen, Messung der Raumtemperatur, der Raumluftfeuchte, des Feuchtegehaltes und der Oberflächentemperatur der Wand sowie der Überprüfung, ob Wärmebrücken vorhanden sind.
Mit einer Bauphysik-Software kann berechnet werden, ob der Mindestwärmeschutz eingehalten wird und welche Dämmstoffstärken z. B. bei der Sanierung verwendet werden müssten, um weiteren Befall zu verhindern. Ebenso kann der Sachverständige die nötigen Luftwechsel berechnen, das heißt wie oft gelüftet werden müsste, um die Wohnung schimmelfrei zu halten.

Sanierungskonzepte für Schimmelpilzbefall

Sie möchten aber auch wissen, wie der Schaden saniert und neuerlichem Befall vorgebeugt werden kann? Dafür erhalten Sie von mir in der Regel mehrere Sanierungsvorschläge, damit Sie wissen, wie bei der Sanierung vorgegangen werden muss und welche Materialien Sie oder die beauftragte Sanierungsfirma einsetzen können.

Orts-Termin

Bei dem Termin vor Ort werden die Räume besichtigt, um festzustellen, was die Ursachen für den Schimmelpilzbefall sind. Durch Messungen der Raumluftfeuchtigkeit, der Raumtemperatur, der Bauteilfeuchte und der Temperatur an den Oberflächen bilden diese Einflußgrößen die Grundlage für eine Beurteilung. Ebenso ist die Überprüfung des Lüftungsverhaltens und der Heizgewohnheiten der Bewohner ein wichtiger Parameter für die Begutachtung. Die baulichen Gegebenheiten sind ebenfalls zu bewerten.  Diese Punkte werden herangezogen, um die Ursachen des Schimmelpilzbefalles zu ermitteln. Bei dem Termin erhalten Sie außerdem wertvolle Vorschläge und Tipps, wie der Schimmelpilzbefall beseitigt oder saniert werden kann und wie Sie einen weiteren Befall in Zukunft verhindern können.

Protokoll des Ortstermins, Gutachten

Ich erstellen ein Protokoll über den Ortstermin, oder Gutachten für ein Beweissicherungsverfahren, Schieds- und Gerichtsgutachten. Die Ergebnisse von Laboruntersuchungen über Materialproben werden auch in schriftlicher Form festgehalten. Im meinem Gutachten wird all das, was beim Ortstermin festgestellt wurde, festgehalten und mit Fotos dokumentiert. Bauphysikalische Berechnungen sowie Berechnungen der Feuchtelast in den belasteten Räumen ergänzen das Gutachten. Im Sanierungskonzept werden Lösungen aufgezeigt, wie zukünftig der Schimmelbefall vermieden werden kann.